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Fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen gem. § 22 UStG als Ursache für Mehrsteuern
Fehlerquellen durch Kassenführung bei der Schubladenkasse und beim Einsatz der Registrierkasse – Teil I –

Die umsatzsteuerlichen Besonderheiten der Kassenführung werden oft unterschätzt. Der Unternehmer ist fast nie ausreichend qualifiziert, um die Kassenführung beanstandungsfrei zu organisieren. Deshalb muss der steuerliche Berater mit seinem Fachwissen „Umsatzsteuer“ für eine ordnungsgemäße Kassenführung sorgen. Das sichert eine beanstandungssichere Kassenführung. Nachfolgend sollen die umsatzsteuerlichen Probleme bei Ausgangsumsätzen dargestellt werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-05
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