Europarechtliche „Baustellen“ des deutschen Urlaubsrechts
Das deutsche Arbeitszeitrecht ist in den vergangenen zwanzig Jahren in erheblicher Weise von der europäischen Arbeitszeitrechtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflusst worden. Diese Änderungen haben sich insbe sondere in der im Jahre 2004 in Kraft getretenen „Bereitschaftsdienstnovelle“ des Arbeitszeitgesetzes niedergeschlagen. Mehrere neuere Entscheidungen des EuGH zum Urlaubsrecht werfen die Frage auf, ob nunmehr nicht auch eine stärkere gesetzliche Verzahnung des deutschen Urlaubsrechts mit den europarechtlichen Vorgaben geboten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-06 |