EuGH: Vermietete Immobilie begründet keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte
Die Betriebsstätte ist im Bereich der Umsatzsteuer ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts und des Steuerschuldners. Nun kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass eine vermietete Immobilie – mangels zugehörigen Personals – keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Für grenzüberschreitende Konstellationen (z.B. im Bereich der Ferienhausvermietung) sind die Auswirkungen auch für den Tourismussektor zu beachten, weil die Finanzverwaltung bislang eine andere Auffassung vertritt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-12 |