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EuGH: Vermietete Immobilie begründet keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte

Die Betriebsstätte ist im Bereich der Umsatzsteuer ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts und des Steuerschuldners. Nun kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass eine vermietete Immobilie – mangels zugehörigen Personals – keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Für grenzüberschreitende Konstellationen (z.B. im Bereich der Ferienhausvermietung) sind die Auswirkungen auch für den Tourismussektor zu beachten, weil die Finanzverwaltung bislang eine andere Auffassung vertritt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2021
Veröffentlicht: 2021-07-12
Dokument EuGH: Vermietete Immobilie begründet keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte