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EuGH-Entscheidungen mit Anmerkung

Art. 49 EG

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflich­tungen aus Artikel 49 EG verstoßen, indem sie sich nicht darauf beschränkt, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige von Drittstaaten sind und in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistun­gen erbringen sollen, von der vorherigen Abgabe einer einfachen Erklärung durch das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, das die Entsendung dieser Arbeitnehmer plant, abhängig zu machen, und indem sie verlangt, dass diese Arbeit­nehmer seit mindestens einem Jahr bei diesem Unternehmen beschäftigt sind.

2. …

Urteil des EuGH vom 19. 1. 2006

Seiten 460 - 468

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.11.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2006
Veröffentlicht: 2006-11-01
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