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Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen: BFH-Zweifel am Aufteilungsgebot

Da der BFH unionsrechtliche Zweifel am deutschen Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen sieht, hat er in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung die Aussetzung gewährt (BFH-Beschluss vom 7.3.2022, Az.: XI B 2/21 (AdV)). Im Hauptsacheverfahren geht es um die Frage, ob es sich bei einem Frühstück sowie hoteleigener Spa-Leistungen um Nebenleistungen zur Hauptleistung Unterbringung handelt und hieraus folgt, dass die Nebenleistungen entsprechend der Hauptleistung mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.06.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-09
Dokument Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen: BFH-Zweifel am Aufteilungsgebot