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Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden – Einheitliche Grundsätze regeln die Einzelheiten

Berlin, 18. September 2013: Der GKV-Spitzenverband hat am 4. September 2013 „Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden“ beschlossen, die am 16. September 2013 durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurden. Anlass ist das seit August 2013 geltende so genannte Beitragsschuldengesetz, das für einzelne Versichertengruppen den Erlass bzw. die Ermäßigung von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen vorsieht und dem GKV-Spitzenverband die nähere Ausgestaltung überträgt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-16
Dokument Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden – Einheitliche Grundsätze regeln die Einzelheiten