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Erfolgloser Unternehmer II (Vorlage an den EuGH)

UStG § 15a MwStSystRL Art. 185, Art. 187

Der V. Senat des BFH legt dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Muss ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt?

(redaktionelle Leitsätze)

BFH, Beschluss vom 27. März 2019 – V R 61/17

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2019
Veröffentlicht: 2019-07-04
Dokument Erfolgloser Unternehmer II (Vorlage an den EuGH)