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Entschädigung wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Teil II)
Von „guten und schlechten Zeiten“ im Sozialgerichtsprozess

Der Aufsatz setzt den in der WzS 09.20 (S. 259–266) erschienenen Beitrag fort. Nur wenn ein Gerichtsverfahren eine unangemessene Dauer hat, kommt nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Entschädigung für die Verfahrensbeteiligten in Betracht. Erläutert wird in Teil II, wann ein Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit als überlang anzusehen ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-14
Dokument Entschädigung wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Teil II)