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Entschädigung von „Ghettoarbeiten“ nach dem allgemeinen Entschädigungsrecht, dem Rentenrecht und dem Ghettorentengesetz (Teil I)

In einem Ende vergangenen Jahres in der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“ veröffentlichten Beitrag haben die Mitglieder des für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 13. Senates des Bundessozialgerichts einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Ghettorenten und die damit im Zusammenhang stehenden gesetzgeberischen Aktivitäten gegeben. An der Fakultät der Rechtswissenschaft der Universität Hamburg – Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik – fand im Juni 2019 eine Veranstaltung statt, die das Thema „Ghettorente“ zum Gegenstand hatte. Es zeigt sich, dass nach den neukonzipierten Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto im Jahr 2014 immer noch Rechtsfragen offen sind. Nach Verkündung des sog. Ghettorentengesetzes vor 17 Jahren gibt es also weiterhin Klärungsbedarf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-15
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Dokument Entschädigung von „Ghettoarbeiten“ nach dem allgemeinen Entschädigungsrecht, dem Rentenrecht und dem Ghettorentengesetz (Teil I)