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Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV
Vorschlag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann

Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen. Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-15
Dokument Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV