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Empfehlung für neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen. Betroffen sein können Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war insbesondere in der Asbesttextilindustrie wie z. B. in Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder anderen Betrieben der Fall, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden. Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Die Empfehlung ist am 31. Januar 2017 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (Ausgabe 2/2017 S. 15 ff.).

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-13
Dokument Empfehlung für neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen