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Elterngeld: Einkommensberücksichtigung

§ 2 BEEG; §§ 2, 19 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG

1. Krankengeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und deshalb bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen.

2. Das Anknüpfen der Berechnung des Elterngelds an das in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes bezogene Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist verfassungsgemäß.

Urteil des 10. Senats des BSG vom 17. 2. 2011 – B 10 EG 20/09 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Dagmar Felix, Hamburg

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.02.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2012
Veröffentlicht: 2012-02-03
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Dokument Elterngeld: Einkommensberücksichtigung