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Einzelfragen zur Rückzahlung von Investitionszuschüssen

Zuwendungen sind nicht oder nur bedingt rückzahlbare Geldleistungen, die ein Zuwendungsgeber zur Förderung eines in seinem Interesse liegenden Zwecks an ein Unternehmen leistet. Steuerpflichtige Zuwendungen werden als Zuschüsse, nicht steuerpflichtige Zuwendungen als Zulagen bezeichnet. Hinsichtlich der Buchung und Bilanzierung von Zuschüssen ist zu unterscheiden, ob diese zu Investitionen (Investitionszuschüsse) oder zu Aufwendungen (Aufwands- bzw. Ertragszuschüsse) gewährt werden. Es ist bemerkenswert, dass der Beurteilung der Rückzahlung von Zuschüssen in der Praxis und im Schrifttum wenig Beachtung geschenkt wird. Insbesondere wird auf die in diesem Zusammenhang erforderliche Unterscheidung zwischen Ertragsund Investitionszuschüssen (Kapitalzuschüsse) nicht oder nur beiläufig eingegangen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2017
Veröffentlicht: 2017-12-04
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