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Eintrittskarten II – EuGH: Keine Steuerermäßigung für Freizeitparks?

Relativ schnell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Vorlagebeschluss des FG Köln zur Besteuerung der Eintrittsgelder eines Freizeitparks beurteilt. Die endgültige Entscheidung wurde an das nationale Gericht zurückverwiesen, dies allerdings mit Hinweisen, die vom FG Köln vermutlich zum Nachteil des Freizeitparks auszulegen sein werden (EuGH vom 9.9.2021 – C‐406/20, „Phantasialand“).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.11.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2021
Veröffentlicht: 2021-11-10
Dokument Eintrittskarten II – EuGH: Keine Steuerermäßigung für Freizeitparks?