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Einkünfte aus „Selbständiger Tätigkeit“ nach neuerem deutschem und internationalem Steuerrecht, aus DBA-Ländern oder dem sonstigen Ausland – ein Querschnitt

Einkünfte aus „selbständiger Tätigkeit“ gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten. Sie zählen daher zu den steuerpflichtigen Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage für die steuerliche Erfassung von Einkünften aus selbständiger Arbeit ist der in § 18 EStG geregelte Einnahmenkomplex. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind vom betroffenen Steuerpflichtigen seit dem Veranlagungszeitraum 2008 in einer eigenständigen „Anlage S“ (vorher war es die Anlage GSE) als Beilage zur jeweiligen Jahres-Einkommensteuererklärung anzuzeigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2019
Veröffentlicht: 2019-05-06
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Dokument Einkünfte aus „Selbständiger Tätigkeit“ nach neuerem deutschem und internationalem Steuerrecht, aus DBA-Ländern oder dem sonstigen Ausland – ein Querschnitt