• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.

(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Urteil vom 6. Mai 2020 – X R 16/18
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 5. April 2018 – 8 K 1313/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-05
Dokument Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse