Einige Anmerkungen zum Abfindungsrecht der Rentenversicherung (SGB VI) und des Sozialen Entschädigungsrechts (SER)
Die Abfindung ist eine einmalige (meist Geld-) Leistung zur Ablösung von Rechtsansprüchen. In der Sozialversicherung können Ansprüche des Berechtigten in der Unfallversicherung und in der Rentenversicherung durch eine einmalige Zahlung abgefunden werden; auch im Sozialen Entschädigungsrecht als weiterer Säule der Sozialen Sicherheit können Ansprüche von Kriegs- und Wehrdienstopfern abgefunden werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
