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Einige Anmerkungen zum Abfindungsrecht der Rentenversicherung (SGB VI) und des Sozialen Entschädigungsrechts (SER)

Die Abfindung ist eine einmalige (meist Geld-) Leistung zur Ablösung von Rechtsansprüchen. In der Sozialversicherung können Ansprüche des Berechtigten in der Unfallversicherung und in der Rentenversicherung durch eine einmalige Zahlung abgefunden werden; auch im Sozialen Entschädigungsrecht als weiterer Säule der Sozialen Sicherheit können Ansprüche von Kriegs- und Wehrdienstopfern abgefunden werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 12 / 2010
Veröffentlicht: 2010-12-01
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