• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Einhaltung der Chemikalien-Verbotsverordnung im Großhandel

Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt neben den Verboten für bestimmte besonders gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse auch das an Bedingungen gebundene erlaubte Inverkehrbringen. Hierbei werden, je nachdem, ob es sich um gewerbliche oder private Abnehmer handelt, der Groß- und der Einzelhandel unterschieden.

Seiten 506 - 507

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.11.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 11 / 2010
Veröffentlicht: 2010-11-09
Dokument Einhaltung der Chemikalien-Verbotsverordnung im Großhandel