Einflussnahme des Prüfungsausschusses beim Whistleblowing
Möglichkeiten und Grenzen einer aktiven Rollenwahrnehmung des Aufsichtsrats
Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex 1 soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance befasst. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stärkt die Aufgaben des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses und ergänzt und konkretisiert die Corporate-Governance-Vorschriften im Hinblick auf die Überwachung des Internen Kontrollsystems. Teil des Risikomanagements und der Compliance ist ein Whistleblowing-System, welches nach dem Sarbanes-Oxley-Act (Section 301) zwingend bei an US-Börsen notierten Unternehmen durch den Prüfungsausschuss einzurichten ist. Vor dem Hintergrund einer ungenügenden gesetzlichen Regulierung beleuchtet dieser Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen, die den Prüfungsausschüssen bei der Etablierung bzw. Überwachung eines Whistleblowing-Systems in Unternehmen in Deutschland zustehen.
Seiten 193 - 199
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-04 |