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Eine neue Prämien-Landschaft ist entstanden
Unisex-Tarife für Frauen teilweise billiger, für Männer dagegen teurer

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. März 2011 – Az.: C-236/09 – wirkt sich seit 21. Dezember 2012 in weit reichendem Umfang auf die private Versicherungswirtschaft in Deutschland aus. Nur noch Tarife mit geschlechtsneutralen Prämien für Frauen und Männer, so genannte „Unisex-Tarife“, sind seit diesem Zeitpunkt erlaubt – mit der Folge, dass beide Geschlechter gleich hohe Prämien an ihr Versicherungsunternehmen zu zahlen haben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-15
Dokument Eine neue Prämien-Landschaft ist entstanden