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Ein wichtiges Trio im Sozialgesetzbuch
Aufklärung, Auskunft und Beratung sind für Versicherte unerlässlich

Im System der sozialen Sicherung genügt die umfassende gesetzliche Regelung von Sachverhalten heute allein nicht mehr, um dem Einzelnen zu zeigen, welche Rechte und Pflichten sich für ihn aus den einzelnen Vorschriften ergeben. Dementsprechend besitzen Aufklärung, Auskunft und Beratung für das Funktionieren des Sozialversicherungssystems im Allgemeinen und der gesetzlichen Rentenversicherung im Besonderen zentrale Bedeutung. Dabei gibt es vielfältige Wege und Möglichkeiten der Information für die Versicherten einerseits und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) andererseits. Auf einige Zahlen darf die DRV bei einer Leistungsbilanz stolz sein: Insgesamt fanden 206 bundesweit 4.029.861 persönliche Beratungen statt und es wurden von Versicherten 1.100.748 persönliche Beratungen wahrgenommen. Auch fanden von Versicherten 1.954.148 telefonische und 623.956 schriftliche Beratungen statt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-17
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