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Ein neues Familienpflegezeitgesetz
Kein Rechtsanspruch für pflegende Arbeitnehmer – Finanzierung über Bundesdarlehen

Damit Berufstätigkeit und Pflege von Familienangehörigen besser zu vereinbaren sind, hat der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren und den Lohnausfall über einen längeren Zeitraum strecken können. Die Familienfreizeit soll bis zu zwei Jahren möglich sein. Derzeit sind knapp 2,4 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen. Rund zwei Drittel von ihnen, nämlich rund 1,7 Millionen, werden ambulant von Angehörigen, oft zu Lasten des Berufs, gepflegt. Dabei sind 80 Prozent der Pflegenden Frauen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2012
Veröffentlicht: 2012-01-27
Dokument Ein neues Familienpflegezeitgesetz