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Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Teil I)

Der Beitrag beleuchtet den Reformbedarf, der sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) für die gesetzliche Ausgestaltung der Witwen- und Witwerrenten in der Sozialversicherung ergibt. Exemplarisch wird die Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung betrachtet. In einem ersten Teil des Beitrags steht zu Beginn ein kurzer Überblick über die einfachrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Witwen-/Witwerrente im System der Rentenversicherung sowie die Bedeutung der Witwen- und Witwerrente für die Alterssicherung von Frauen. Ein zweiter, im nachfolgenden Heft der SGb abgedruckter (Fortsetzungs-)Teil schildert den ehe- und familienverfassungsrechtlichen Rahmen für die Witwen-/Witwerrente und zeigt den verfassungsrechtlichen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Ob und inwieweit bei der gebotenen Reform der Witwen-/Witwerrente Vertrauensschutzaspekte zu berücksichtigen sind, bleibt ausgeklammert. Der zweite Teil des Beitrags endet mit einem kurzen Resümee und einem Ausblick (s. VI.).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-04
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Dokument Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Teil I)