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Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen

UStG § 25a Abs. 1; MwStSystRL Art. 311 Abs. 1 Nr. 1, Art. 315, 318

Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.

BFH-Urteil vom 23. Februar 2017 – V R 37/15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-30
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