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Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft – vergaberechtliche Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter

Die Verfasser untersuchen anhand eines konkreten Beispiels aus der abfallrechtlichen Vergabepraxis, in welchem Umfang die öffentliche Hand im Vergabeverfahren von den Bietern Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordern kann. Sie legen dar, dass diese Forderung in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der potenziellen Bieter eingreift, weshalb der Zulässigkeit solcher Forderungen enge Grenzen gezogen sind und insbesondere das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die öffentliche Hand im Verfahren eines privaten Dritten bedient. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass die Forderung der Vorlage externer Ratingergebnisse im Vergabeverfahren nicht geeignet, nicht erforderlich und nicht angemessen ist.

Regarding one example of public procurement in waste industry, the authors examine to what extent the public authorities may demand from the tenderers to prove their economic and financial capability. The authors demonstrate that these demands collide with the tenderers’ freedom of profession (Art. 12 Abs. 1 GG). Therefore, these demands are limi ted strictly; proportionality has to be observed, especially when public authorities employ private businesses during the procurement procedure. As a result, it is neither suitable, nor necessary, nor adequate to demand for external ratings during the procurement procedure.

Seiten 237 - 239

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 5 / 2007
Veröffentlicht: 2007-05-21
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Dokument Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft – vergaberechtliche Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter