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Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG)

Zum 1. 1. 2011 sind das AMNOG sowie das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) in Kraft getreten. Beide Gesetzgebungsverfahren dienen der dringend notwendigen Konsolidierung der prekären Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Durch das GKV-FinG wird der Krankenkassenbeitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht, der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent eingefroren. Krankenkassen dürfen zudem unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben. Ein steuerfinanzierter Sozialausgleich soll eine Überforderung einkommensschwacher Mitglieder verhindern. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird erleichtert. Mit dem AMNOG, welches im Folgenden Gegenstand der Erörterungen sein soll, will die Bundesregierung weitere 2 Milliarden Euro bei den Medikamentenausgaben sparen.

Seiten 35 - 42

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2011
Veröffentlicht: 2011-01-01
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