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Die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens „H“ anhand der Rechtsprechung

Der Aufsatz behandelt die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens „H“ und zeigt auf, dass die Betroffenen oftmals erst über den Umweg über die Gerichte zu ihrem Recht kommen, da die eigentlich zuständigen Behörden sehr zurückhaltend mit der Anerkennung sind.

Seiten 630 - 632

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-08
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