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Die Vollstreckung sozialgerichtlicher Entscheidungen gegen Behörden

Der Themenkomplex der Vollstreckung sozialgerichtlicher Entscheidungen wurde lange Zeit allenfalls als eine Randerscheinung des sozialgerichtlichen Verfahrens behandelt. Man misst ihm in der einschlägigen Literatur kaum praktische Bedeutung bei, da – so die hergebrachte Annahme – der Sozialleistungsträger seiner Leistungspflicht nach rechtskräftiger Verurteilung durchweg nachkomme. Diese Bewertung trifft jedoch in ihrer Allgemeinheit jedenfalls seit der Einführung des SGB II nicht mehr zu. In der Praxis ist zu beobachten, dass gerade Urteile gegen Jobcenter teilweise nur sehr schleppend und nicht selten erst nach Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens umgesetzt werden. Damit rücken die Fragen der Vollstreckung in den Fokus von Prozessbevollmächtigten und Gerichten und sollen daher hier in ihren praxisrelevanten Zusammenhängen behandelt werden. Dabei sollen zunächst die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen sowie deren Modifikationen und Ergänzungen im sozialgerichtlichen Vollstreckungsverfahren dargestellt werden. In einem weiteren Teil sollen dann einige Besonderheiten behandelt werden, die gerade die Vollstreckung gegen die Jobcenter mit sich bringen. Zuletzt sind dem Beitrag noch einige Bemerkungen zu Besonderheiten der Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen angefügt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-04
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