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Die verfassungsrechtliche Einordnung der pauschalierenden Leistungsgestaltung im SGB II

Der Beitrag geht der F rage nach, wie die nahezu ausschließlich pauschaliert ausgestaltete Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II verfassungsrechtlich zu bewerten ist. Die Pauschalierung wird dabei auch als Gesetzgebungstechnik einschließlich der mit ihr verfolgten Ziele vorgestellt. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass die Pauschalierungen verfassungsrechtlich allein daran zu messen sind, ob das durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip geforderte Existenzminimum gewährleistet wird. Dieses muss in jedem Einzelfall – auch bei Hilfebedürftigen, die Sonderbedarfe geltend machen – gewährt werden. Art. 3 Abs. 1 GG, der in der Verfassungsrechtsdogmatik üblicherweise zentraler verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab gesetzlicher Pauschalierungen ist, ist im Ergebnis ohne praktische Bedeutung.

Seiten 8 - 13

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2008
Veröffentlicht: 2008-01-10
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Dokument Die verfassungsrechtliche Einordnung der pauschalierenden Leistungsgestaltung im SGB II