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Die Umsetzung der BSG-Urteile in den Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat insbesondere mit seinem Urteil vom 29.1.2009 zu der Verhandlung der Pflegesätze und seinem Urteil vom 8.9.2011 zu den Investitionskosten die Verhandlungspraxis bei den Pflegesatz- und Investitionskosten erheblich verändert und versucht, neue Grundsätze zu implementieren. Der Bundesgesetzgeber hat nun reagiert und plant eine Änderung des § 82 SGB XI zum 1.1.2013.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 12 / 2012
Veröffentlicht: 2012-12-20
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