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Die Übernahme der Kosten des ausländischen Umgangs mit dem Kind, insbesondere in der EU, nach § 21 Abs. 6 SGB II

Der folgende Aufsatz beschäftigt sich mit der Problematik der Übernahme der Umgangskosten nach § 21 Abs. 6 SGB II. Der Träger der Leistungen nach SGB II (generell das Jobcenter) ist nach der Rechtsprechung des BVerfG sowie nach den Gesetzesmaterialien zu dieser Vorschrift verpflichtet, solche Kosten zu tragen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 7 / 2013
Veröffentlicht: 2013-07-03
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Dokument Die Übernahme der Kosten des ausländischen Umgangs mit dem Kind, insbesondere in der EU, nach § 21 Abs. 6 SGB II