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Die trägerübergreifende Renteninformation kommt
Das Internet-Portal soll ab 2023 allgemein verfügbar sein

Bei der Altersvorsorge sollen die Bundesbürger in Zukunft einen „besseren Durchblick“ bekommen, mit wie viel Bezügen sie im Alter rechnen können. Dafür ist ein Online-Portal vorgesehen, über das alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge abrufbar sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Entwicklung einer digitalen Rentenübersicht hat das Bundeskabinett verabschiedet. „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Allgemein verfügbar soll das neue Portal ab dem Jahr 2023 sein.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-14
Dokument Die trägerübergreifende Renteninformation kommt