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Die Stufenweise Wiedereingliederung
Sicherung der Erwerbsteilhabe durch komplementäres Arbeits- und Sozialrecht

Der Beitrag befasst sich mit der Stufenweisen Wiedereingliederung (StW). Trotz ihrer normativen Verankerung im Sozialrecht (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX) wird sie im Betrieb bzw. in der Dienststelle realisiert. Während der StW erbringt der Rehabilitand noch nicht seine eigentlich geschuldete Arbeitsleistung; für die StW wird üblicherweise ein Vertragsverhältnis eigener Art vereinbart. Ein rehabilitationsspezifisches Weisungsrecht und Sozialleistung zur Unterhaltssicherung sind nur zwei der Kennzeichen dieser Beschäftigungsform. Der Beitrag befasst sich mit den normativen Grundlagen und deren sozialrechtlichen und arbeitsvertraglichen Auswirkungen. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen des europäischen (RL 2000/78/EG) und des völkerrechtlichen Antidiskriminierungsrechts (UN-BRK) berücksichtigt. Aktuell diskutierte Rechtsfragen werden vertieft.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-05
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Dokument Die Stufenweise Wiedereingliederung