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Die stille Beteiligung in der Außenprüfung – Teil II –

Insbesondere in Krisenzeiten ist die stille Beteiligung für viele Unternehmen eine interessante Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Vor allem die erhöhten Anforderungen der Kredit gebenden Banken an die Betriebe und die damit verbundene Suche der Wirtschaft nach privatem Kapital haben die Anzahl der stillen Beteiligungen in den letzten Jahren steigen lassen. Neben der relativ einfachen Handhabung der stillen Beteiligung ist die Möglichkeit der Geheimhaltung gegenüber Dritten ein Plus im Vergleich zu anderen Formen der Unternehmensbeteiligung: Während die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der OHG oder der KG durch Handelsregistereintragung nach außen bekannt gemacht werden müssen, wird die stille Beteiligung lediglich anonym auf der Passivseite der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen.

Seiten 241 - 249

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.09.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2011
Veröffentlicht: 2011-09-09
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Dokument Die stille Beteiligung in der Außenprüfung – Teil II –