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Inhalt der Ausgabe 07/2012

Beiträge

Zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei Grundstücksvermietungen gem. § 9 UStG

Der Unternehmer kann gem. § 9 Abs. 1 UStG für die dort genannten steuerfreien Umsätze zur Steuerpflicht optieren, wenn er sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. Diese Optionskriterien verschärfen sich gem. § 9 Abs. 2 UStG im Falle der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12a UStG). Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist hier nur insoweit möglich, als der Leistungsempfänger das Grundstück
– ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt,
– die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Kraftfahrzeughandel

Nach dem IV. Senat des BFH hat sich auch der I. Senat mit der Problematik der Ankaufsoption auseinandergesetzt. Das BMF hat sich dem Grunde nach dieser Rechtsprechung angeschlossen und den bisherigen Nichtanwendungserlass aufgehoben. Nachdem diese Rechtsprechung bei vielen Autohäusern zur Anwendung kommt, wird die Thematik vor dem Hintergrund der letzten Entscheidung des BFH umfassend und mit Buchungssätzen dargestellt, um die Gewinnauswirkungen aufzuzeigen.

Bilanzsteuerliche Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für individualisiertes Einheitsleergut („Brunneneinheitsflaschen“) bei Mineralbrunnen – Teil II –

Die buch- und bilanzmäßige sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung, hervorgerufen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung, zur bilanzsteuerlichen Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für Mehrwegleergut einschließlich der Praxisprobleme bei Anwendung der Rechtsgrundsätze.

Strukturierte Bearbeitung des Einspruchs und richtige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) bei der Umsatzsteuer – Teil II –

Wenn eine GbR von der Außenprüfung geprüft wird, kann Streit entstehen, ob sie überhaupt existiert und wer ihre Gesellschafter sind. Dies ist praxisrelevant, da häufig Einspruch gegen den Erst- oder Änderungsbescheid mit den Mehrergebnissen bei der Umsatzsteuer eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsstelle leitet den Einspruch an die Prüferin/den Prüfer zur Stellungnahme weiter und übernimmt diese Ausführungen in der Einspruchsentscheidung (EE). Dadurch werden die vorrangigen verfahrensrechtlichen Fragen vernachlässigt, obwohl die Stellungnahme bei einem unzulässigen Einspruch entbehrlich ist.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche Bedeutung

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Knock-Out-Zertifikats sind steuerrechtlich ohne Bedeutung, wenn der Erwerber das darin verbriefte Recht auf Differenzausgleich nicht innerhalb eines Jahres ausübt oder veräußert, sondern es – aus welchen Gründen auch immer – verfallen lässt.
EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2; EStG a.F. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4,
BFH-Beschluss vom 24. April 2012 – IX R 154/10

II. Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten

Vereinbaren Eheleute untereinander, dem an einer GmbH qualifiziert Beteiligten solle die Rechtsstellung des anderen Ehegatten als Sicherungsgeber für Verbindlichkeiten der GmbH zugeordnet werden, so wird dieser als Treuhandverhältnis auszulegende Vertrag tatsächlich nicht durchgeführt, wenn der Gesellschafter den Sicherungsgeber abredewidrig weder von den Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH freistellt noch ihm seine Aufwendungen ersetzt.
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2; GmbHG a.F. § 32a; BGB §§ 195, 214, 683, 670; EGBGB Art. 229 §§ 6, 12,
BFH-Urteil vom 14. März 2012 – IX R 37/11

Service

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-29
 

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