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Inhalt der Ausgabe 12/2010

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis/Impressum

Jahresinhaltsverzeichnis 2010

Aufsätze

Einmaliger, unabweisbar gebotener und atypischer Bedarf in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Ausführungen befassen sich mit der herrschenden Auffassung, nach der sich ein unabweisbarer Bedarf auf alle Bedarfstatbestände des notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der Unterkunft und der Heizung erstreckt, wobei es unerheblich ist, ob der Bedarf in vorwerfbarer Weise entstanden ist, oder ob dies auf Umständen beruht, die der Hilfebedürftige nicht zu vertreten hat*. Aus dieser Auffassung ergeben sich Rechtsfolgen, die nicht widerspruchsfrei sind.

Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an Sozialversicherungsträger – aktuelle Rechtsprechung

In zahllosen Insolvenzverfahren drohen Rückzahlungsansprüche von im Vorfeld der Insolvenz geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen seitens der Insolvenzverwalter. Nur in seltensten Fällen kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, da die institutionellen Gläubiger als „rückzahlungskräftig“ und über die Rechtslage gut informiert gelten. Aus diesem Grund erscheint es dringend geboten, die umfangreiche Rechtsprechung zu den hier einschlägigen Anfechtungstatbeständen der InsO genau zu analysieren und durch taktisches Vorgehen beim Beitragseinzug den Raum möglicher Anfechtungen zu verringern.

Der sogenannte Schockschaden im Opferentschädigungsrecht – Eine kurze teleologische Betrachtung

Bei der Behandlung von Schockschäden im OEG ist stets auch zu prüfen, ob das Sekundäropfer in den Schutzbereich der anspruchsbegründenden Normen fällt. Der folgende Beitrag behandelt, ausgehend von einer teleologischen Betrachtung, die insoweit maßgeblichen Kriterien.

Der Förderanspruch der ambulanten Hospizbewegungen gemäß § 39a Abs. 2 SGB V

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Auslegung des § 39a Abs. 2 SGB V durch das BSG. Sie entspricht einem allgemeinen subventionsrechtlichen Grundsatz. Danach sind Subventionsentscheidungen stets Ermessensentscheidungen. Die Rahmenvereinbarung zu § 39a Abs. 2 SGB V kann ergänzend ausgelegt werden, sodass das Ergebnis dem Wortlaut der Norm, dem Willen des Gesetzgebers und auch dem subventionsrechtlichen Grundsatz entspricht.

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung – bearbeitet auf Grund der Presse-Vorberichte und der Presse-Mitteilungen der Gerichte

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Krankenversicherung: Ambulante Hospizdienst / Förderung

§ 39a SGB V
Urteil des 1. Senats des BSG vom 17. 2. 2010 – B 1 KR 15/09 R –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Peter-Josef Cremer, abgedruckt in diesem Heft S. 698 ff.

Krankenversicherung: Hörgerät / Festbetrag

§§ 13 Abs. 3, 33 Abs. 1, 35, 36 SGB V
Urteil des 3. Senats des BSG vom 17. 12. 2009 – B 3 KR 20/08 –
Anmerkung von Dr. Ursula Waßer, Halle

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Antrag / Form / Verwirkung

§ 16 Abs. 3, §§ 60, 66 SGB I; §§ 37, 41 SGB II; § 9 SGB X
Urteil des 14. Senats des BSG vom 28. 10. 2010 – B 14 AS 56/08 R –
Anmerkung von Peter G. Winter, Hamburg

Kurz notiert

Apotheker kritisierten schwarz-gelbe Gesundheitspolitik / Deutsche Pharmaindustrie von „Wunschkoalition“ enttäuscht

Mit der klaren Formulierung „Stoppt den Raubbau an der Apotheke“ auf großen Plakaten und Buttons an der Kleidung artikulierten die 288 Delegierten des Deutschen Apothekertags vom 7. bis 9.10.2010 in München als Interessenvertreter von über 50 000 deutschen Apothekerinnen und Apothekern ihre Enttäuschung über die aktuelle Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung, der viele Heilberufler als Wähler vor einem Jahr zur Macht verhalfen.

Schrifttum

Mehrhoff / Schian (Hg.), Zurück in den Beruf

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2010
Veröffentlicht: 2010-12-09
 

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