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Inhalt der Ausgabe 11/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Sozialleistungen lösen Versprechen unserer Verfassung ein

Soziale Sicherheit und innere Sicherheit sind ein hohes Gut, keineswegs eine Selbstverständlichkeit, sondern stets aufs Neue zu erarbeiten und zu bewahren. Darauf, auf die Rolle der Sozialrichter im Sozialstaat und auf ihre Verantwortung gehe ich anlässlich des Präsidentenwechsels beim Bundessozialgericht ein.

Das 9. Änderungsgesetz zum SGB II

Ziel des Beitrags ist ein Überblick über die wesentlichen Neuregelungen im SGB II durch dessen 9. Änderungsgesetz vom 26.7.2016 und deren Einordnung in die bisherige Rechtslage und Rechtsentwicklung.

Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem 9. SGB II-ÄndG

Im Bereich der Grundsicherungsleistungen hat die Möglichkeit einer vorläufigen Leistungsbewilligung besondere Bedeutung. Nur so kann das Existenzminimum der Leistungsberechtigten effektiv gesichert werden. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt dies insbesondere, da ein großer Anteil der Leistungsberechtigten über ein Einkommen verfügt (sogenannte Aufstocker), welches häufig monatlichen Schwankungen unterliegt und deshalb eine abschließende Bewilligung für die Zukunft unmöglich macht. Mit dem Neunten Änderungsgesetz zum SGB II hat der Gesetzgeber mit § 41a SGB II eine eigenständige Regelung der vorläufigen Bewilligung für das SGB II geschaffen und wird damit der besonderen Bedeutung dieser Bewilligungsform gerecht.

Überzeugt die aktuelle BSG-Nomenklatur zur Unfallkausalität insbesondere beim Wegeunfall?

Den Begriff „Unfallkausalität“, den die höchstrichterliche Sozialrechtsprechung gerade erst eingeführt hat, setzt das BSG neuerdings bereits wieder völlig anders ein. Damit soll offenbar der Prüfalgorithmus insbesondere zum Wegeunfall dogmatisch neu geordnet werden. Der nachstehende Beitrag zeichnet die aktuelle Änderung nach und widerspricht namentlich ihrer historisch-methodischen Herleitung.

Aussagepsychologische Gutachten in der Opferentschädigung

Die Autoren des vorliegenden Beitrages sehen sich seit der aktuellen Rechtsprechung des BSG mit seinen beiden Urteilen vom 17.4.2013 in der Praxis laufend mit der Frage konfrontiert, ob die Maßgaben der Rechtsprechung und die wissenschaftlich begründete Methodik der Glaubhaftigkeitsbegutachtung miteinander kompatibel sind.

(Keine) Mamma-Augmentationsplastik zu Lasten der GKV?

Der Beitrag beschäftigt sich als Anmerkung zu BSG, Urt. v. 8.3.2016 – B 1 KR 35/15 R, abgedruckt in diesem Heft S. 660 ff., mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine körperliche Anomalie als Krankheit i. S. d. § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V qualifiziert werden kann, die einen Anspruch auf Behandlungsmaßnahmen begründen kann.

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Leitsätzen

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Krankenversicherung: Beitragsbemessung / Freiwillige Mitglieder / Kinderfreibeträge

§ 240 SGB V; BeitrVerfGrsSz
Urteil des 12. Senats des BSG vom 18.11.2015 – B 12 KR 21/41 R
Anmerkung von Prof. Dr. Mathias Ulmer, Halle / Saale

Grundsicherung Arbeitsuchende: Leistungsausschluss / Stationäre Einrichtung

§ 7 Abs. 4 SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG vom 12.11.2015 – B 14 AS 6/15 R
Anmerkung von Prof. Dr. Angela Busse, Frankfurt / Main

Schwerbehindertenrecht: Gehstörung / Psychische Beeinträchtigung

§§ 2, 69, 145 f. SGB IX; Merkzeichen G
Urteil des 9. Senats des BSG vom 11.8.2015 – B 9 SB 1/14 R
Anmerkung von Ralf Dolata, Duisburg

Krankenversicherung: Brustvergrößerung

§ 27 Abs. 1 SGB V
Urteil des 1. Senats des BSG vom 8.3.2016 – B 1 KR 35/15 R
Anmerkung von Ulrich Knispel, Essen

Kurz notiert

Günstige Bilanz der deutschen Apotheker

Eine beachtliche Jahresbilanz zogen die deutschen Apotheker bereits Ende April während des 53. Wirtschaftsforums des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Berlin. Im vergangenen Jahr versorgten 20.249 öffentliche Apotheken die Bürger. Sie boten pro Jahr insgesamt eine Milliarde Patientenkontakte.

Tagungsbericht zum Fachgespräch „Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung"

Am 1.9.2016 fand in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen ein Fachgespräch zur „Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung" statt. Als Teilnehmer waren sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, als auch Richterinnen und Richter an den Betreuungs- und den Sozialgerichten des Landes eingeladen.

Schrifttum

Kreikebohm, Ralf / Kolakowski, Uwe / Kodat, Svenja / Rodewald, Jürgen (Hg.): Die rentenpolitische Agenda 2030. Die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Alterssicherung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-04
 

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