• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 03/2018

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass

Wenn eine leistungsberechtigte Person von einem Leistungsträger Leistungen erhalten hat, die ihr nicht zustanden, schuldet sie diesem oft die Erstattung dieser Überzahlung. Wenn die Person nicht zahlt, weil ihr der entsprechende Geldbetrag nicht zur Verfügung steht, stellt sich, obwohl Einnahmen seitens der Leistungsträger grundsätzlich rechtzeitig und vollständig zu erheben sind, die Frage nach der „Veränderung“ des Anspruchs durch Stundung, Niederschlagung oder Erlass.

Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung – Versicherungsprinzip und Gestaltung solidarischen Ausgleichs

Die gesetzliche Unfallversicherung beruht auf Prinzipien der Versicherung. Das gilt auch für den seit 1884 bestehenden Finanzierungsweg. Der dort im Zentrum stehende Gefahrtarif bildet Gefährdungsrisiken ab. Gemäß § 152 Abs. 1 SGB VII werden die Beiträge nach Ablauf des Kalenderjahres als Umlage erhoben. Die Umlage deckt den Bedarf des Kalenderjahres. Die Frage ist, ob der gesetzliche Finanzierungsweg einer nachträglichen Bedarfsdeckung Altlasten versicherungsmäßig erfasst. Altlasten haben immer dann Probleme bereitet und Lastenausgleich erfordert, wenn wirtschaftliche Strukturveränderungen zum Niedergang von Branchen führten.

Zur Konkretisierung des Leistungsgeschehens – Gemeinsamer Bundesausschuss oder Gesundheitsministerium? (Teil II)

Im ersten Teil dieses Beitrages (abgedruckt in SGb 2018, 71 ff.) hat sich gezeigt, dass vor allem bei der Rechtskonkretisierung, die der G-BA mit seinen Richtlinien bewirkt, eine inhaltliche Gestaltungsfreiheit (und damit eine gewisse Autonomie) dieser Verwaltungseinrichtung nicht vorhanden ist. Auch aus der Besonderheit der Tätigkeit des G-BA (einerseits Bindung an umfangreiche und detaillierte Vorgaben des Gesetzes, andererseits die Verpflichtung zur Umsetzung von nicht-juristischen Wissensbeständen aus dem Bereich der Medizin in das Recht) lässt sich ein solcher Freiraum nicht ableiten.

Die Versorgung mit einem Hilfsmittel außerhalb der im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Indikationsbereiche – eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135 SGB V?

Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Hilfsmitteln, die mit einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode verbunden sind dar und untersucht, ob diese Grundsätze auf die Versorgung mit der LifeVest außerhalb der Indikationsbereiche des Hilfsmittelverzeichnisses übertragbar sind.

Aktuelle Entscheidungen

Versicherungspflicht und Beitragsrecht in der Sozialversicherung

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Renten-Überführung: Arbeitsentgelt / Jahresendprämie / Schätzung

§§ 6, 8 AAÜG; § 14 SGB IV; §§ 103, 128 SGG; § 287 ZPO
Urteil des 5. Senats des BSG vom 15.12.2016 – B 5 RS 4/16 R – ECLI:DE:BSG:2016:151216UB5RS416R0
Anmerkung von Dr. Michael Böck, Erfurt

Grundsicherung Arbeitsuchende: Mehrbedarf Schwangere

§§ 20, 21 Abs. 2 SGB II; Art. 3 Abs. 1 GG
Urteil des 14. Senats des BSG vom 1.12.2016 – B 14 AS 21/15 R – ECLI:DE:BSG:2016:011216UB14AS2115R0
Anmerkung von Birgit Scheibe, Münster

Rentenversicherung: Altersrente / Schwerbehinderte / Ausland

§ 236a SGB VI; § 2 Abs. 2 SGB IX
Urteil des 13. Senats des BSG vom 12.4.2017 – B 13 R 15/15 R – ECLI:DE:BSG:2017:120417UB13R1515R0
Anmerkung von Dr. Arno Bokeloh, Bonn

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-05
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2006

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006