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Die Schutzbrille des Forstbeamten

Der Arbeitgeber schuldet nur „erforderliche“, nicht „optimale“ Schutzmaßnahmen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung – und wenn sie fehlt, hat der Beschäftigte kein Recht auf Selbstvornahme und Kostenerstattung

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-28
Dokument Die Schutzbrille des Forstbeamten