Die Schutzbrille des Forstbeamten
Der Arbeitgeber schuldet nur „erforderliche“, nicht „optimale“ Schutzmaßnahmen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung – und wenn sie fehlt, hat der Beschäftigte kein Recht auf Selbstvornahme und Kostenerstattung
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-28 |