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Die Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei Nichtabgabe von Steuererklärungen

Kommt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärungspflicht (§ 149 AO) nicht nach, ist das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt (§ 149 AO). Hintergrund hierfür ist u. a. die sich aus dem Ermittlungs- und Festsetzungsauftrag des Finanzamts ergebende Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße Festsetzung der Steuern Sorge zu tragen. Kommt der Steuerpflichtige jedoch seinen Mitwirkungspflichten in Form der Abgabe der Steuererklärung nicht nach, ist es Sache des Finanzamts, für eine Steuerfestsetzung auch ohne Vorliegen einer Steuererklärung Sorge zu tragen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2021
Veröffentlicht: 2021-12-10
Dokument Die Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei Nichtabgabe von Steuererklärungen