• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die sachgerechte Entscheidung zwischen elektronischer und manueller Kassenführung i. S. d. § 158 AO
Sicherung der Richtigkeitsvermutung als praxisrelevante Entscheidungshilfe

Es gibt in Deutschland keine Pflicht, eine Registrierkasse zu verwenden. Daraus darf nicht gefolgert werden, die offene Ladenkasse (OLK) sei eine rechtlich zulässige Kassenführung. Vielmehr muss gesichert werden, dass die Kassenführung ordnungsgemäß gem. § 158 AO ist. Angesichts des Risikos von massiven Hinzuschätzungen etc. ist dies praxisrelevant. Die nachfolgende Darstellung soll helfen, die Fehlerquellen zu vermeiden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-06
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Die sachgerechte Entscheidung zwischen elektronischer und manueller Kassenführung i. S. d. § 158 AO