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Die Rentenversicherungspflicht von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern und anderen Organmitgliedern

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegen, beschäftigt seit Jahrzehnten mit immer neuen Facetten die Gerichte; „die Streitfragen scheinen kein Ende zu nehmen.“ Grund hierfür ist die Zwitterstellung der Geschäftsführer. In dem Unternehmen oder Betrieb, dem sie als Geschäftsführer vorstehen, sind sie den Mitarbeitern gegenüber der „Chef“, haben sie die Vorgesetzten- und Arbeitgeberfunktion. Doch können sie, je nach den Eigentumsverhältnissen, den Eigentümern des Unternehmens gegenüber, die sie berufen haben und die sie abberufen können, abhängig sein. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Abhängigkeit zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führt, ist Gegenstand des folgenden Beitrags, der die umfangreiche, sich auch verändernde Rechtsprechung hierzu ordnen und kritisch analysieren will. Mit einbezogen in die Betrachtung ist die Rechtslage bei Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern und anderen Organmitgliedern.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2021
Veröffentlicht: 2021-07-05
Dokument Die Rentenversicherungspflicht von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern und anderen Organmitgliedern