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Inhalt der Ausgabe 11/2012

Inhalt

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Editorial

Beschnitt

Abhandlungen

Die Vertretungsbefugnis von Rentenberatern im Bereich des SGB IX

Die unzutreffende Aussage im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RBerNG), die Legaldefinition des Begriffs der Rentenberatung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) definiere die Tätigkeit der bisher in Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geregelten Rentenberaterinnen und Rentenberater, führte zuletzt bei gerichtlichen Vertretungen auf dem Gebiet des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) zu einem Vorwand für Zurückweisungsentscheidungen von Rentenberatern.

Versicherungspflicht von Leistungsbeziehern in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung bezieht sich zwar in erster Linie auf Arbeitnehmer. Daneben gibt es aber zahlreiche Personengruppen, die außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses der Versicherungspflicht unterliegen.

Der Kostenerstattungsanspruch bei Form- oder Verfahrensfehlern im isolierten Widerspruchsverfahren

Nach der in § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X geregelten Kostenerstattungspflicht, die nur für ein isoliertes Vorverfahren gilt, kommt eine Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren grundsätzlich nur dann infrage, wenn der Widerspruch erfolgreich ist, die Behörde ihm also stattgibt und der Bescheid somit ganz oder teilweise von der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde aufgehoben wird.

Grußwort

Grußwort zu den Rentenberatertagen 2012 in Stuttgart

Rechtsprechung

Der Umfang einer (Alt-)Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz für den „Sachbereich“ Rentenberater weicht von der Beschreibung „Rentenberatung“ in § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG ab – Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11.6.2012 Nr. W 7 K 11.720

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-01
 

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