• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 08/2013

Inhalt

Inhalt

Editorial

e.V.

Abhandlungen

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 67 SGG

Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 67 Abs. 1 SGG). Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Antragsfrist nachzuholen (§ 67 Abs. 2 SGG). Mit den nachfolgenden Ausführungen soll die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Wahrung der Klagefrist angesprochen werden. In seiner Entscheidung vom 16.4.2013 hat das LSG Baden-Württemberg in seinem Leitsatz herausgestellt, dass die Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist auch ohne Antrag gewährt werden kann, wenn innerhalb der Antragsfrist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird. Darüber hinaus enthält die zweitinstanzliche Entscheidung Hinweise zur Bewertung einer per E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift erhobenen Klage und zum Gebot des fairen Verfahrens.

Anspruch auf Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle

Die Leistungen zur Teilhabe werden im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in den §§ 9 bis 32 SGB VI, also vor den Rentenleistungen, behandelt. Dadurch wird ihr Vorrang vor diesen Leistungen betont. Das geschieht auch durch § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI. Dort wird bestimmt, dass die Leistungen zur Teilhabe Vorrang vor Rentenleistungen haben, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind (Rehabilitation vor Rente).

Ein besonderer Fall – Urteil mit Beigeschmack

Das Sozialverwaltungsverfahrensrecht ist ein beständiges, eigentümlich gewachsenes komplexes Rechtsgebiet des Sozialrechts, das gewährleistet, dass Leistungsansprüche realisiert und Sozialleistungsverhältnisse gestaltet werden können.

Versorgungsausgleich und die Kosten im Widerspruchsverfahren

Ein bei der Ehescheidung durchgeführter Versorgungsausgleich verfehlt manchmal die gerechte Teilhabe. Unübersichtlich ist die die Abwicklung zudem auch; nach Meinung des Deutschen Bundestages verstehen nur noch wenige Experten das Recht.

Theoretische Sachkunde für Rentenberater

Zum Zeitgeschehen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Rechtsprechung

Berichte aus der Rechtsprechung für die Praxis

Service

Veranstaltungshinweise

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 8 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-01
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2009

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009