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Die „reale“ W-Besoldung
Tendenz steigend, aber föderale Schere öffnet sich immer weiter

Es gibt Besoldungstabellen, die eine bestimmte (Mindest-)Besoldung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, abbilden. In der W-Besoldung, die seit 2005 in Deutschland gilt, wird diese Besoldung auch Grundbesoldung genannt. Diese Besoldung kann ergänzt und aufgestockt werden über diverse Leistungsbezüge. So ergibt sich die reale, tatsächliche und individuelle Besoldung für jede W-Professur. Das Statistische Bundesamt hat diese real bezogene Besoldung länderweise im Durchschnitt erhoben. Diese Durchschnittswerte sind Gegenstand dieses Beitrags.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 0945-5604
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-01
Dokument Die „reale“ W-Besoldung