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Die Prüfung des Vorratsvermögens – Teil II
Einzelfragen zum Nachweis und Ansatz sowie zum Bilanzausweis und zur Bewertung

Die Bilanzierung und Prüfung des Nachweises, des Ansatzes und des Bilanzausweises sowie die Bewertung des Vorratsvermögens bergen erhebliche Zweifelsfragen. Bereits bei der Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren ist erkennbar, dass schon die Ermittlung des Zugangswertes des Vorratsvermögens oftmals Probleme aufwirft. Auch der Auslegung des Herstellungskostenbegriffs kommt erhebliche Bedeutung zu.

Für die vom Unternehmen erworbenen Vermögensgegenstände sind nach § 255 Abs. 1 HGB die Anschaffungskosten anzusetzen. Für den Erwerb von materiellen Gegenständen des Sachanlagevermögens enthält diese Vor schrift eine klare Regelung. Anschaffungskosten sind hiernach die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Im Gegensatz zur Ermittlung des Zugangswertes bei Gegenständen des Sachanlagevermögens bereitet die Bilanzierung von Gegenständen des Vorratsvermögens oftmals Schwierigkeiten.

Seiten 349 - 355

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2009
Veröffentlicht: 2009-12-10
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