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Die „Pfandgeld“-Zurechnung im Mehrweg- und Einwegsystem der Getränkeindustrie – Teil III
Buchung und Bilanzierung des Pflichtpfands im Einwegsystem

Die buch- und bilanzmäßige sowie steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit in der Praxis und in der Literatur Gegenstand einer Diskussion. Auch der BFH hat erstmals den Pfandkreislauf beim Mehrwegleergut steuerrechtlich untersucht. In diesem Fall musste sich der BFH mit der Pfandgeldproblematik auf der Ebene des Getränkehändlers beschäftigen. Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Getränkehändler für die Ansprüche gegen die Getränkehersteller auf Rückerstattung der an sie entrichteten Pfandgelder Aktivposten anzusetzen haben. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Klägerin habe für den Anspruch gegen die Getränkehersteller auf Rückerstattung der an sie entrichteten Pfandgelder eine Forderung auszuweisen. Dagegen erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht stattgab. Der BFH wies die Klage ab.

Seiten 228 - 232

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2010
Veröffentlicht: 2010-07-29
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Dokument Die „Pfandgeld“-Zurechnung im Mehrweg- und Einwegsystem der Getränkeindustrie – Teil III