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Die neue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Übermittlung von Personendaten ins Drittland nach Schweizer Datenschutzrecht

Der Schweizerische Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat in seiner neuen Anleitung Hilfestellungen zur Personendaten-Übermittlung ins Drittland festgehalten. Damit soll die Prüfung der Zulässigkeit von Übermittlungen erleichtert werden. Gleichzeitig werden damit die Anforderungen an die Garantien für den datenschutzkonformen Datenexport gemäß dem Schrems II-Urteil autonom übernommen und es wird deutlich, dass in der Schweiz die gleichen konzeptionellen Regeln wie in der EU gelten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.01.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 1 / 2022
Veröffentlicht: 2021-12-30
Dokument Die neue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Übermittlung von Personendaten ins Drittland nach Schweizer Datenschutzrecht