• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die neue E-Bilanz – Teil II –

Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 wurde ab dem Jahr 2011 die Verpflichtung im Gesetz festgeschrieben, folgende Unterlagen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln:
– Betriebliche Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen),
– Zuwendungsbestätigungen,
– „Riester“-Daten,
– Angaben zur Gewährung der Wohnungsbauprämie,
– Angaben zur Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage,
– Bilanzen und
– Anzeigen zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

Zielsetzung der Neuregelung war und ist die Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung. Ziel sollte eine papierlose, vollelektronische Steuererklärung sein. Konkret erhofft sich der Gesetzgeber durch die vollelektronische Steuererklärung Folgendes:
– Dadurch, dass kein Papier mehr benötigt wird, sollte eine Kostenersparnis eintreten.
– Die elektronische Übermittlung sollte zu einer Zeitersparnis führen.
– Die sog. medienbruchfreie Verarbeitung vermindert benötigte Arbeitsressourcen. Medienbruchfreiheit meint, dass ein Ausdrucken elektronisch gespeicherter Daten beim Steuerpflichtigen bzw. dessen Berater nicht mehr nötig ist, damit diese im Finanzamt wieder in eine elektronische Datenverarbeitung übernommen werden.
– Einheitliche Übermittlungsstandards sollen Rückfragen des Finanzamtes vermeiden helfen.
– Die elektronischen übermittelten Daten können durch das Finanzamt im Rahmen des Risikomanagements analysiert werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.07.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2013
Veröffentlicht: 2013-06-25
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Die neue E-Bilanz – Teil II –