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Die Klagerücknahmefiktion gemäß § 102 Abs. 2 SGG

Der nachfolgende Aufsatz beschäftigt sich mit der durch die 8. SGG-Novelle um eine Klagerücknahmefiktion erweiterten Vorschrift des § 102 SGG. Hierdurch wird den Gerichten die Befugnis eingeräumt, bei zu unterstellendem Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers eine Betreibensaufforderung mit dreimonatiger Fristsetzung zu erlassen. Mit fruchtlosem Verstreichen dieser Frist wird vom Gesetz die Klagerücknahme fingiert. Zu erörtern sind die Voraussetzungen des neuen Instruments wie auch dessen Anwendungsbereich und Nutzen.

Seiten 458 - 464

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2009
Veröffentlicht: 2009-08-06
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Dokument Die Klagerücknahmefiktion gemäß § 102 Abs. 2 SGG